FAQ
- Wer ist effizienzmeister.at?
- effizienzmeister.at ist der Marktplatz der
österreichischen E-Wirtschaft für Energieeffizienzmaßnahmen powered by
Oesterreichs Energie. Oesterreichs Energie ist die Interessenvertretung der
österreichischen E-Wirtschaft und repräsentiert rund 90 Prozent des
österreichischen Stromabsatzes. Ziel ist es, als zentrale Schnittstelle
zwischen Käufern und Verkäufern von Energieeffizienzmaßnahmen zu agieren und
damit sicher, unkompliziert, und ohne großen Zeitaufwand den Kauf und Verkauf
von Energieeffizienzmaßnahmen zu unterstützen.
- Wer ist der Betreiber von effizienzmeister.at?
- effizienzmeister.at wurde 2015 als Tochter von Oesterreichs Energie unter dem Firmenbuchnamen Österreichs E-Wirtschaft Energieeffizienz GmbH gegründet und im März 2019 in Österreichs E-Wirtschaft Service GmbH umbenannt. Die Geschäftsführung erfolgt durch Frau Dr. Barbara Schmidt.
- Warum gibt es effizienzmeister.at?
- Das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG)
verpflichtet Energielieferanten ab 1.1.2015 bis zum Jahr 2020 zum Nachweis von
Energieeffizienzmaßnahmen, die sie bei ihren Kunden oder bei sich selbst in der
Höhe von 0,6 % der im Vorjahr an Endkunden abgegebenen Energiemenge gesetzt
haben. Das Gesetz bietet Energielieferanten zusätzlich die Möglichkeit auf
Plattformen – wie effizienzmeister.at – Energieeffizienzmaßnahmen zur Erfüllung
ihrer Verpflichtung zuzukaufen.
- Wie hoch sind die Gebühren? Wer muss Gebühren entrichten?
- Es fallen für den Verkäufer keinerlei Kosten an, sowohl Registrierung als auch Nutzung von effizienzmeister.at sind kostenlos.
- Welche Möglichkeiten habe ich, effizienzmeister.at zu nutzen?
- Als Verkäufer können Sie Ihre Energieeffizienzmaßnahmen einer Vielzahl an namhaften Energielieferanten anbieten. Einzige Voraussetzung ist die kostenlose Registrierung. Als Energielieferant erhalten Sie Zugang zu Energieeffizienzmaßnahmen über die Plattform. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft bei Oesterreichs Energie. Bei Interesse wenden Sie sich an effizienzmeister@oesterreichsenergie.at.
- Wer kann Energieeffizienzmaßnahmen auf effizienzmeister.at anbieten?
- Ausschließlich Unternehmen (Gewerbebetriebe, Industrieunternehmen, Aggregatoren und Dienstleister) können Energieeffizienzmaßnahmen auf effizienzmeister.at anbieten. Aus Abwicklungsgründen ist es leider nicht möglich, dass Privatpersonen ihre Energieeffizienzmaßnahmen anbieten.
- Was passiert, nachdem Sie als Verkäufer eine Energieeffizienzmaßnahme über effizienzmeister.at angeboten haben?
- Sofern Ihre Energieeffizienzmaßnahme für einen oder mehrere Energielieferanten von Interesse ist, werden sich diese mit Ihnen in Verbindung setzen. Der Vertragsabschluss zur Übertragung der Energieeffizienzmaßnahme findet bilateral zwischen Verkäufer und Käufer statt.
- Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es?
- Das Bundes-Energieeffizienzgesetz, das am 11.8.2014 veröffentlicht und hinsichtlich der Lieferantenverpflichtung mit 1.1.2015 in Kraft getreten ist, bildet die Grundlage der Verpflichtung der Energielieferanten, Energieeffizienzmaßnahmen nachzuweisen. Das Gesetz setzt dazu die EU-Richtlinie 2012 um. Basis der Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen bildet das derzeit gültige Methodendokument vom Oktober 2013. Das Methodendokument sowie weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Monitoringstelle.
- Was ist eine Energieeffizienzmaßnahme im Sinne des Energieeffizienzgesetzes?
- Grundsätzlich ist eine Energieeffizienzmaßnahme die Verringerungen des Verbrauchs von Endenergie. Sie muss nachweislich eine mess- oder schätzbare Verringerung des Verbrauchs nach sich ziehen und in Österreich gesetzt worden sein. Beispiele für Energieeffizienzmaßnahmen sind die Optimierung eines Beleuchtungssystems oder der Einbau eines effizienten Heizsystems.
- Welche Energieeffizienzmaßnahmen können auf effizienzmeister.at eingestellt werden?
- Es können Haushaltsmaßnahmen oder sonstige Energieeffizienzmaßnahmen (Gewerbe, Industrie) als einzelne Energieeffizienzmaßnahmen oder gerne auch gebündelt in Paketen angeboten werden. Die Energieeffizienzmaßnahmen müssen zumindest eine Größe von 100 MWh anrechenbarer Einsparung aufweisen.
- Welche Arten von Energieeffizienzmaßnahmen gibt es?
- Standardisierten Energieeffizienzmaßnahmen werden durch das Methodendokument bzw. die Richtlinien-VO fixe Einsparwerte zugeordnet. Bei individuell bewerteten Energieeffizienzmaßnahmen muss die Höhe des Einsparwerts und damit die Anrechenbarkeit bei der Monitoringstelle mittels gutachterlichem Nachweis im Einzelfall belegt werden.
- Wieso wird zwischen Haushaltsmaßnahmen und Nicht-Haushaltsmaßnahmen unterschieden?
- Das Bundes-Energieeffizienzgesetz sieht eine verpflichtende Quote im Haushaltsbereich vor. Energielieferanten müssen mindestens 40 % der Energieeffizienzmaßnahmen im Haushaltsbereich nachweisen. Deshalb wird zwischen Haushaltsmaßnahmen und Nicht-Haushaltsmaßnahmen unterschieden.
- Welche Voraussetzungen für Energieeffizienzmaßnahmen gibt es?
- Die Energieeffizienzmaßnahme muss über rechtliche und technische Standards hinaus gehen
- Die Energieeffizienzmaßnahme muss in Österreich gesetzt worden sein
- Die Energieeffizienzmaßnahme muss bereits umgesetzt worden sein
- Die Energieeffizienzmaßnahme muss nach dem 1. Jänner 2014 gesetzt worden sein z.B. Inbetriebnahme nach 1. Jänner 2014
- Gibt es zeitliche Beschränkungen für Energieeffizienzmaßnahmen?
- Es können nur Energieeffizienzmaßnahmen angeboten werden, die während des jeweiligen Verpflichtungsjahres gesetzt wurden. Für das Verpflichungsjahr 2015 können Maßnahmen angeboten werden, die 2014 und 2015 gesetzt wurden. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt des Setzens der Energieeffizienzmaßnahme z.B. die Inbetriebnahme.
- Wohin kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
- Sollten Sie noch weitere Fragen zu effizienzmeister.at oder zur Nutzung der Plattform haben, können sie uns gerne per E-Mail unter effizienzmeister@oesterreichsenergie.at oder telefonisch unter +43 1 50 198-0 kontaktieren.